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GAV

Gesamtarbeitsvertrag der Möbelindustrie

Angaben zum allgemeinverbindlicherklärten Gesamtarbeitsvertrag der Schweizer Möbelindustrie

Vertragspartner Arbeitnehmer
SYNA, Josefstrasse 59, 8005 Zürich
UNIA, Strassburgstrasse 11, 8004 Zürich

Arbeitszeit
Jahressoll: 2138 Stunden
Durchschnitt pro Monat: 178,0 Stunden
Durchnitt pro Woche: 41,0 Stunden
Bandbreite pro Woche: 35-45 Stunden

Löhne
Die Arbeitnehmenden über 18 Jahre haben Anspruch auf folgende Mindestlöhne:
Kategorie Spezialisten Fr. 29.35 pro Stunde Fr. 5225.– pro Monat
Kategorie A Fr. 26.10 pro Stunde Fr. 4646.– pro Monat
Kategorie B Fr. 23.25 pro Stunde Fr. 4139.– pro Monat
Kategorie C Fr. 20.60 pro Stunde Fr. 3‘667.– pro Monat

Lohnkategorie Spezialisten/Spezialistinnen
Abteilungsleiter/innen, Vorarbeiter/innen, Maschinenmeister/innen, Polstermeister/innen sowie Berufsleute mit einem Aufgabenbereich, der wesentlich höhere Anforderungen stellt als die Berufslehre.

Lohnkategorie A
Berufsleute mit branchenspezifischem Lehrabschluss nach Absolvierung einer mindestens dreijährigen Lehre (bzw. Lehrabschluss gemäss Art. 41 BBG) sowie Arbeitnehmende mit einer gleichwertigen Ausbildung.

Lohnkategorie B
Arbeitnehmende, welche Arbeiten ausführen, die eine längere Anlernzeit (bis zu 2 Jahren) und damit bestimmte Fertigkeiten und Kenntnisse über Werkstoffe und Betriebsmittel voraussetzen, sowie Berufsleute, die den Anforderungen der Kategorie A nicht entsprechen.

Lohnkategorie C
Arbeitnehmende, die als Hilfskräfte eingesetzt werden.